Pflegeberatung für Kunden und Nicht-Kunden

 

Beratungseinsätze nach Paragraf 37, Absatz 3, SGB XI

Diese Beratungsbesuche sind verpflichtend für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 und in bestimmten Abständen durchzuführen. Sie dürfen aber auch von Menschen in Anspruch genommen werden, die Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten. Ziel der Beratungseinsätze ist es, durch fachliche Beratung die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern und die privaten Pflegepersonen zu unterstützen.

Beratung und Vermittlung

„Für uns beschränkt sich ambulante Pflege längst nicht auf die medizinischen und pflegerischen Leistungen vor Ort, in der häuslichen Umgebung des Patienten. Wir wollen den Patienten wissen lassen, was möglich, aber auch was nötig ist, um ein ganzheitlich wirksames, individuell zugeschnittenes und mitgetragenes Pflegeangebot zu verwirklichen. Daher stehen wir dem Patienten immer auch als kompetente Berater und Vermittler in Sachen Pflege zur Seite.“

 

Pflege Behmenburg bietet mehr als die Pflegeberatung.
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